Praxis für tiefenpsychologisch fundierte

Psychologische Psychotherapie in Göttingen


Honorar für Psychotherapie

Honorar für gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Versicherungen die Kosten für die Therapie. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Honorar bei Privatabrechnung/Beihilfe und SelbstzahlerInnen
Privatversicherte und SelbstzahlerInnen sind direkte VertragspartnerInnen und erhalten von mir i. d. R. 1 x monatlich eine an Sie persönlich adressierte Rechnung, die dann beim Versicherer und/oder der zuständigen Beihilfestelle eingereicht und von diesen erstattet werden kann. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Privatversicherung auf, damit diese Ihnen alle notwendigen Formulare zuschicken kann. Bringen Sie diese bitte in die erste Sitzung mit.
In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beträgt das Honorar bei Aufnahmen/Fortführungen ab dem 15.6.2023 für eine Therapiestunde à 50 Minuten 104,57 €. Dies entspricht dem 2,6-fachen Satz. Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten über den 2,3-fachen Satz hinaus – auch dann nicht, wenn eine entsprechende Begründung von mir eingereicht wird. Da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im Gegensatz zu dem Vergütungssystem der Krankenkassen seit 1998 nicht mehr angepasst wurde, arbeiten die meisten Privatpraxen mit einem gesteigerten Faktor. So bin auch ich im Sommer 2023 aufgrund der steigenden Preise zum neuen Abrechnungsfaktor übergegangen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Privatversicherung und ggf. der Beihilfe ab, ob ein Eigenanteil der Kosten bei Ihnen verbleibt oder ob auch der 2,6-fache Satz übernommen wird.

Erhebung der Lebensgeschichte: 139,43 Euro (einmalig zu Therapiebeginn, nach den Vorgesprächen)
Einleitung der TP mit Antragstellung: 60,61 Euro